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Katzen vom Grundstück vertreiben – aber wie?

Katzen vom Grundstück fernhalten

Ein leidiges Thema sind wildernde Katzen, die sich vom Nachbarn auf das eigene Grundstück begeben. Es stellt sich die Frage, wie und ob man gegen solchen ungebetenen Besuch vorgehen kann.

Zunächst die rechtliche Lage. Katzen dürfen in Deutschland grundsätzlich auf fremden Grundstücke streifen. Diese Frage wurde in verschiedenen Gerichtsverfahren erörtert und kann im Groben so beantwortet werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen Nachbar´s Katze sollte man also, aufgrund der schlechten Aussichten, vermeiden.

Der Eigentümer haftet natürlich für von seinen Tieren begangene Schäden. Wenn die Katze also den Koiteich plündert und die nachgewiesen werden kann, wird es für den Eigentümer teuer.

Es ist auch bekannt, das Katzenkot für den Menschen Krankheit erregende Keime enthalten kann. Schwangere können den Fötus im Leib, durch Kontakt zu Katzenkot infizieren. Hier hört der Spaß natürlich eindeutig auf! Für eine genaue rechtliche Bewertung, sollte man daher zunächst einen Anwalt konsultieren und ihm den Fall schildern.

Oftmals geht es jedoch gar nicht um schwere gesundheitliche Schäden oder finanzielle Einbußen. Der Bürger fragt sich zu Recht:“ Was kann ich tun, um mein Grundstück Katzenfrei zu halten?

Nicht erlaubt ist es Personen, die keine Jagderlaubnis besitzen, Katzen mit z.B. Druckluftwaffen zu jagen und dabei zu töten. Das Schießen auf Katzen mit sogenannten Softairwaffen ist in diesem Sinne zwar nicht tödlich für Katzen, dürfte aber wohl  als Tierquälerei gelten.

Bei herrenlosen Katzen sollte man immer Rat und Hilfe bei den örtlichen Tierschutzvereinen und Tierheimen suchen. Die können die Katze artgerecht fangen und eventuell dem Besitzer wieder zurück geben. Wenn die Katze materielle Schäden verursacht hat, dann ist auch ein Schadenersatz möglich. Hierzu sollte man jedoch unbedingt Beweise sichern, wie beispielsweise Fotos vom wildernden Tier.

Katzen auf dem Grundstück nachweisen

Schwierig wird es da aber mit dem Nachweis. Es könnte sich ja auch um eine andere Katze, oder gar ein anderes Tier handeln. Zunächst einmal müsste man sich also mit einem Fotoapparat auf die Lauer legen und entsprechende Beweisfotos schiessen. Hierbei sollten Uhrzeit und Datum mit eingeblendet sein und der Garten anhand von Merkmalen später zweifelsfrei identifizierbar sein. Wem das zu umständlich ist, oder wer nicht ständig seinen Garten überwachen kann, muss sich nach Abhilfe umsehen. Besonders für die nächtlichen „Besuche“.

Sieht komisch aus – ist aber sehr effektiv!

Beginnen wir also zunächst mit dem geeigneten Mittel, um die Anwesenheit von Katzen und deren Schäden auf dem eigenen Grundstück nachweisen zu können. Hierfür eignen sich sogenannte Fotofallen.  Sie arbeiten mit einem Bewegungsmelder und lösen beim Durchstreifen eines Bereichs aus. Da Katzen nachtaktiv sind und der Vorgang des Fangens und Verspeisens von z.B. Fischen oder Vögeln etwas Zeit benötigt, empfiehlt sich hier ein Gerät mit Nachtsichtfunktion und Filmaufnahme. Der Film wird auf einer Chipkarte gespeichert, die dann wiederum über den PC ausgewertet werden kann. Eine gute Auswahl an Fotofallen findet sich hier .Übrigens, generell eine gute Investition – auch als Schutz gegen Einbrecher ! Die bemerken nichts davon, dass sie gerade gefilmt werden  , wenn sie nachts das Haus ausbaldowern.Das bei jeder Tageszeit und automatisch !

Katzen vom Grundstück verjagen

Ultraschall Katzenschreck und ähnliche Geräte arbeiten mit für den Menschen unhörbaren Frequenzen. Katzen, Marder und andere Kleinsäuger wie z.B. Mäuse und Maulwürfe empfinden das Geräusch als sehr unangenehm und meiden daraufhin den Ort.Bei der Wahl eines solchen Katzenschreck, sollte man darauf achten, dass er möglichst mit einem Bewegungssensor ausgestattet ist. Von Geräten mit Solarbetrieb wird eher abgeraten, da ihre Funktion nicht immer bei jeder Witterung und Tageszeit gewährleistet ist. Die Erfolge sind dementsprechend oftmals unbefriedigend.Der Bewegungsmelder sorgt dafür, dass der Ultraschallton nur dann emmitiert wird, wenn sich tatsächlich ein Tier nähert. Zudem schont er die Batterie. Allerdings gibt es bei der Empfindlichkeit der Katzenohren Schwankungen. Manche Katzen haben so schlechte Ohren, dass sie den Ton kaum wahrnehmen und sich durch das Gerät nicht abschrecken lassen. Da bleibt nur ein Test. Empfohlen wird das Gerät PE-3361 PROFI Katzenschreck Hundeschreck Wetterfest. Es ist günstig, vielfach erprobt und besitzt einen Bewegungsmelder. Da nicht alle Katzen gleich gut auf Ultraschall ansprechen ist es nicht DIE universelle Lösung. Ein Versuch ist es aber wert und in Verbindung mit weiteren Maßnahmen kann man eine fast vollständige Abschreckung erzielen. Als günstiges Testgerät, ob die Katze auf Ultraschall anspricht, kann man auch eine Ultraschallpistole verwenden.  Damit kann man dann aus dem Haus heraus auf das Tier zielen und feststellen ob es den Ultraschall wahrnimmt, bzw. wie es reagiert. Die Ultraschallpistole arbeitet mit Batterien.  Teilweise können auch Hunde abgewehrt werden. Man kann sie also bequem auf dem Spaziergang in der Tasche mitführen.Weitere Ultraschall Geräte, die Katzen vertreiben, finden sich hier.
Katzen,Hunde,Marder und Ratten verjagen

Ein typischer Katzenschreck

Verjagt Katzen und Marder auch durch die Scheibe

Gibt es auch mobil, als Ultraschall Abschreckpistole.

Eine Alternative stellen Geräte dar, die mit einem Wasserstrahl fremde Katzen auf dem Grundstück verjagen. Dies bringt immer den gewünschten Erfolg.Leider lassen sich solche Geräte nicht ganzjährig betreiben. Wir empfehlen einen sogenannten Reiherschreck. Der schreckt also auch gefiederte, ungebetetene Gäste.Das Prinzip ist tierfreundlich aber konsequent. Sobald ein Lebewesen im Erfassungsbereich des Bewegungsmelders auftaucht, beginnt der Reiherschreck damit, einen Wasserstrahl in diese Richtung zu sprühen. Besonders Katzen finden dies unangenehm und meiden darauf hin den Bereich.Einziger Nachteil: Der Betrieb ist nur in der frostfreien Jahreszeit möglich.Ein gutes Angebot mit guten Bewertungen ist der Scare Crow.Reiherschrecks sind an sich sehr effektiv gegen Katzen aber auch gegen andere ungebetene Gäste ( bis hin zum Mensch).Hier ist eine Übersicht, der Geräte, die man gemeinhin als Reiherschreck bezeichnet.

Katzen,Marder,Hunde,Ratten vertreiben

Der Reiherschreck verjagt vom Reiher über Katzen bis zu Hunden und Füchsen

Sprays gegen Katzen

In Bezug auf die Wirksamkeit gehen hier die Meinungen stark auseinander. Sprays haben zudem den Nachteil, dass sie ständig aufgefrischt werden müssen, insbesondere nach einem Regen. Ein Spray, dass relativ gute Ergebnisse erbringt ist das hie rechts gezeigte. Es ist allerdings für Innenräume konzipiert, daher nur für bestimmte Anwendungen empfehlenswert. Grundsätzlich haben Katzen feine Näschen und reagieren gut auf Duftstoffe, aber eben nicht alle gleich.

Wer allerdings im Haus, Gegenstände wie Möbel usw. vor Katzen schützen will, dem sei dieses Spray empfohlen.

Spray gegen Katzen

Anti Katzenspray. Besonders für Innenräume gut!

Verpiss Dich Pflanze

Die Berichte zur Wirksamkeit dieser Pflanzen sind sehr gemischt. Während einige Anwender von überragenden Erfolgen berichten, gibt es auch solche, bei denen die Katze die Pflanze sogar frisst. Vermutlich ist die Wirkung eher schwach oder überhaupt nicht vorhanden und die wenigen fälle in denen die Katzen ausbleiben eher statistische Ausnahmen, bzw. sie haben andere Gründe. Fazit: Nicht sehr effektiv aber aufgrund des geringen Preises einen Versuch wert.

Baldrian

Baldrian ist ein altbekanntes Lockmittel für Katzen. Es vertreibt sie also nicht, sondern zieht sie an!

Man kann es benutzen um Katzen an eine andere Stelle zu locken, damit sie sich dort treffen, statt im eigenen Garten – zB. im dem des Nachbarn…

Allerdings hat dies mehrere gravierende Nachteile:

Erstens muss man sich hierzu auf das Grundstück des Nachbarn begeben – womit man sich faktisch strafbar macht. Eine Lösung wäre hier z.B. der Wurf eines Baldrian getränkten Lappens über den Zaun. Mit der Zeit fällt dies aber sicherlich auf.

Zweitens muss das Mittel laufend ersetzt werden, damit die Wirkung bestehen bleibt.

Drittens besteht die Gefahr noch mehr Katzen als zuvor aus der Nachbarschaft anzulocken, die sich dann im ungünstigsten Fall, doch wieder auf dem eigenen Grundstück treffen.

Katzen fangen

Katzen zu fangen ist durchaus möglich und für bestimmte Berufsgruppen wie Jäger,  usw. auch legal. Das Tier darf lediglich nicht zu lange ohne Futter gefangen bleiben. Auf diese Weise bekommt man Streuner gut in den Griff, oder kann entlaufene Katzen dem Tierheim übereignen. Eine preiswerte Lebendfalle ist hier rechts angezeigt. Als Köder kann Katzenfutter ( ideal ist Trockenfutter) oder alles was eben eine Katze so zu essen mag dienen.

Billige Lebendfallen haben wir für bereits 29€ entdecken können und sie erfüllen ihren Zweck recht gut!

Katzen vertreiben oder fangen?

Dieser Artikel wird laufend um aktuelle Erkenntnisse ergänzt. Um konstruktive Beiträge oder Hinweise auf weitere Lösungen wird gebeten.Zu diesem Artikel passt auch:Wühlmäuse und Maulwürfe vertreiben

Elektrozäune gegen Katzen

Ein komplettes Set bietet guten Schutz vor eindringenden Katzen, Hunden und Wildtieren. Der Zaun kann mit einfachem blanken Draht verlänger werden.

Eine ungefährliche Spannung sorgt bei Berührung für ein unvergessliches, spannendes Erlebnis. Für Mensch und Tier ungefährlich.

Das Prinzip entspricht dem der elektrischen Weidezäune.  Ein gutes , komplettes Angebot für einen Elektrozaun findet sich hier.

Eine Story, die hierzu passt:

Nachbar´s Katz scheisst auf die Terrasse

Katzen und Marder vertreiben

Funktioniert wie ein elektrischer Weidezaun..

Katzen, Hunde und Marder vertreiben

  1. M. Topell
    21. Februar 2015 um 02:47

    Hier steht soviel unfindierter Dummfug das mir schlecht wird.
    Thema Toxoplasmose- Ansteckung durch Katzenkot: Gefährlich ist die Toxoplasmose für ungeborene Kinder, deren Mütter sich erstmals während der Schwangerschaft infizieren. Gelingt dem Erreger der Übertritt in die Gebärmutter, kann er eine Fehlgeburt auslösen oder das zentrale Nervensystem oder die Augen des Kindes schädigen. Aus Besorgnis um die Gesundheit eines ungeborenen Kindes werden Katzen häufig aus dem Lebensbereich schwangerer Frauen verbannt. Der Kontakt zum Tier selbst stellt jedoch keine Infektionsgefahr dar, da die Erreger ausschließlich mit dem Kot ausgeschieden werden.

    Die Erreger selbst – und das wissen offenbar viele Frauenärzte nicht – bilden sich aber erst frühestens in 48 Stunden altem Katzenkot !!
    Die wesentlich größere Gefahr sich mit Toxoplasmose zu infizieren sind rohe Lebensmittel!
    http://www.katzenschutzbund-koeln.de/gesundheit/toxoplasmose/
    http://www.geliebte-katze.de/information/katzenhaltung/kind-katze/schutz-vor-toxoplasmose-fuer-katzenbesitzer.html
    Und mal abgesehen davon: suhlen sich schwangere Frauen für gewöhnlich in mindestens 2 Tage altem Katzenkot in ihrem Garten???

    Thema Katzenfallen:
    Hier steht: „Katzen zu fangen ist durchaus möglich und auch legal.Das Tier darf lediglich nicht zu lange ohne Futter gefangen bleiben. Auf diese Weise bekommt man Streuner gut in den Griff, oder kann entlaufene Katzen dem Tierheim übereignen. Eine preiswerte Lebendfalle ist hier rechts angezeigt.“

    Es ist KEINESFALLS ERLAUBT Labendfallen zu benutzen!!!
    Wer verbreitet ein solche Lüge?

    Jeder darf zwar eine Falle besitzen, BENUTZEN darf er sie jedoch keinesfalls, unbeaufsichtigt schon 10x nicht.
    Rein rechtlich ist die Handhabung von Lebendfallen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen braucht man auch auf dem eigenen Grundstück einen Sachkundenachweis (Fallenjagdschein). Auf jeden Fall darf man die Falle NIEMALS unbeaufsichtigt lassen. Die Falle muss verblendet sein, d.h. sie darf nicht frei stehen, sondern muss sich in einer Kiste befinden oder mit irgendetwas abgedeckt sein.
    Fragen Sie mal den Jagsverein oder -verband und erzählen sie dem was sie vorhaben und sagen sie ihm das sie eine Drahtgitterfalle in ihrem oder in Nachbars Garten oder sonstwo aufstellen möchten, der wird ihnen ZU RECHT den Marsch blasen! Noch bessere Laune bekommen die Herren im Grünrock wenn ihnen aus Versehen ein Wildtier reingeht oder wenn ein festgesteztes Beutetier einen ( z.B. Raubvogel) anlockt und dier sich dann an der Falle verletzt und das Wildtier in der Falle in Todesangst in Panik gerät. DANN ist Polen aber offen!!!!
    Lebendfallen haben in laienhafter und inkompetenter Hand überhaupt nichts verloren.
    Der Umgang mit verwilderten oder aber auch zahmen Freigänger Katzen in Lebendfallen ist BITTE den Menschen zu überlassen die fachkundig sind, wie zum Beispiel Tierschützern, die um diese Tiere bemüht sind und wissen was umgehend nach dem festsitzen eines Tieres in einer Falle zu tun ist.

    Bringen sie mal eine verwilderte Katze ins Tierheim OHNE die Kostenübernahme für Kastration, weitere medizinische Behandlung und (temporäre) Unterkunft vorab abgeklärt zu haben, sie werden höchstwahrscheinlich wieder weggeschickt MIT dem Tier! und diese Katzen können auch NICHT im Tierheim aufgenommen werden weil sie WILD und somit NICHT vermittelbar sind! Zudem sitzen Sie sehr lange da, sind kreuzunglücklich und nehmen zudem auch noch vermittelbaren Katzen den Platz weg.

    Also FINGER WEG VON LEBENDFALLEN, rufen Sie lieber den zuständigen Tierschutzverein für ihr Kommune an wenn ihnen verwilderte Katzen auffallen und helfen sie mit, daß diese Tiere kastriert werden um eine weitereVermehrung zu verhindern!

  2. M. Topell
    21. Februar 2015 um 02:48

    Hier steht soviel Dummfug das mir schlecht wird.
    Thema Toxoplasmose- Ansteckung durch Katzenkot: Gefährlich ist die Toxoplasmose für ungeborene Kinder, deren Mütter sich erstmals während der Schwangerschaft infizieren. Gelingt dem Erreger der Übertritt in die Gebärmutter, kann er eine Fehlgeburt auslösen oder das zentrale Nervensystem oder die Augen des Kindes schädigen. Aus Besorgnis um die Gesundheit eines ungeborenen Kindes werden Katzen häufig aus dem Lebensbereich schwangerer Frauen verbannt. Der Kontakt zum Tier selbst stellt jedoch keine Infektionsgefahr dar, da die Erreger ausschließlich mit dem Kot ausgeschieden werden.

    Die Erreger selbst – und das wissen offenbar viele Frauenärzte nicht – bilden sich aber erst frühestens in 48 Stunden altem Katzenkot !!
    Die wesentlich größere Gefahr sich mit Toxoplasmose zu infizieren sind rohe Lebensmittel!
    http://www.katzenschutzbund-koeln.de/gesundheit/toxoplasmose/
    http://www.geliebte-katze.de/information/katzenhaltung/kind-katze/schutz-vor-toxoplasmose-fuer-katzenbesitzer.html
    Und mal abgesehen davon: suhlen sich schwangere Frauen für gewöhnlich in mindestens 2 Tage altem Katzenkot in ihrem Garten???

    Thema Katzenfallen:
    Hier steht: „Katzen zu fangen ist durchaus möglich und auch legal.Das Tier darf lediglich nicht zu lange ohne Futter gefangen bleiben. Auf diese Weise bekommt man Streuner gut in den Griff, oder kann entlaufene Katzen dem Tierheim übereignen. Eine preiswerte Lebendfalle ist hier rechts angezeigt.“

    Es ist KEINESFALLS ERLAUBT Labendfallen zu benutzen!!!
    Wer verbreitet ein solche Lüge?

    Jeder darf zwar eine Falle besitzen, BENUTZEN darf er sie jedoch keinesfalls, unbeaufsichtigt schon 10x nicht.
    Rein rechtlich ist die Handhabung von Lebendfallen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen braucht man auch auf dem eigenen Grundstück einen Sachkundenachweis (Fallenjagdschein). Auf jeden Fall darf man die Falle NIEMALS unbeaufsichtigt lassen. Die Falle muss verblendet sein, d.h. sie darf nicht frei stehen, sondern muss sich in einer Kiste befinden oder mit irgendetwas abgedeckt sein.
    Fragen Sie mal den Jagsverein oder -verband und erzählen sie dem was sie vorhaben und sagen sie ihm das sie eine Drahtgitterfalle in ihrem oder in Nachbars Garten oder sonstwo aufstellen möchten, der wird ihnen ZU RECHT den Marsch blasen! Noch bessere Laune bekommen die Herren im Grünrock wenn ihnen aus Versehen ein Wildtier reingeht oder wenn ein festgesteztes Beutetier einen ( z.B. Raubvogel) anlockt und dier sich dann an der Falle verletzt und das Wildtier in der Falle in Todesangst in Panik gerät. DANN ist Polen aber offen!!!!
    Lebendfallen haben in laienhafter und inkompetenter Hand überhaupt nichts verloren.
    Der Umgang mit verwilderten oder aber auch zahmen Freigänger Katzen in Lebendfallen ist BITTE den Menschen zu überlassen die fachkundig sind, wie zum Beispiel Tierschützern, die um diese Tiere bemüht sind und wissen was umgehend nach dem festsitzen eines Tieres in einer Falle zu tun ist.

    Bringen sie mal eine verwilderte Katze ins Tierheim OHNE die Kostenübernahme für Kastration, weitere medizinische Behandlung und (temporäre) Unterkunft vorab abgeklärt zu haben, sie werden höchstwahrscheinlich wieder weggeschickt MIT dem Tier! und diese Katzen können auch NICHT im Tierheim aufgenommen werden weil sie WILD und somit NICHT vermittelbar sind! Zudem sitzen Sie sehr lange da, sind kreuzunglücklich und nehmen zudem auch noch vermittelbaren Katzen den Platz weg.

    Also FINGER WEG VON LEBENDFALLEN, rufen Sie lieber den zuständigen Tierschutzverein für ihr Kommune an wenn ihnen verwilderte Katzen auffallen und helfen sie mit, daß diese Tiere kastriert werden um eine weitereVermehrung zu verhindern!

  3. vinny
    6. April 2015 um 14:39

    Ich werde wohl auf eine sehr schwache CO2/Gaspistole zurückgreifen.
    In unserer Straße leben geistig zurückgebliebene Menschen die keine Gewalt mehr haben, über die Nachwuchsquote ihrer Katzen. Dieses Drecksvolk hat unseren Hof/Einfahrt/Garten zur offiziellen Toilette erklärt, der Gestank ist kaum noch zu ertragen und überall liegt Kot.

    Selbst wenn man mit diesen Menschen reden könnten, hätten die keine Chance das in den Griff zu bekommen (zu viele Katzen).

    Der Sommer steht vor der Tür, vom Balkon kann ich Hof und Garten gut überblicken, das werden ein paar feine Abende werden

    Keine Angst, ich will die nicht töten, nur ein wenig „zurückpissen“ in Form von Schüsse auf den Hintern, so das die sich was anderes suchen

  4. Lewis
    16. Mai 2016 um 16:26

    Ich würde am liebsten die Katzen alle auf den Mond schießen, samt ihre Besitzer !!
    Wann kommt eigentlich die Katzensteuer, …Hundesteuer gibt es auch ?!!
    Dann würde es auch nicht so viele Mistviecher geben !

  5. Mila
    16. Mai 2016 um 22:43

    Das einzige Miatviech ist der MENSCH!!! Denn DER ist für unser Katzenelend verantwortlich weil viele von ihnen nicht die Verantwortung für die Tiere übernehmen und sie nicht kastrieren lassen. Eine Katzensteuer würde diese Elend auch nicht lösen, ebensowenig wie ein gewaltsames Vertreiben. Einzig und alleine eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht löst das Katzenelend nachhaltig und nein, die Katzen würden dann NICHT aussterben aber jeder Halter hätte dafür zu sorgen daß seine Katzen kastriert sind und mittels gesetem Chip der dann registriert wird auch einem Halter zugeordnet werden können. An die Herren Lewis und Vinny: Mann sollte schon auch mal seinen Kopf benutzen bevor man hier öffentlich los lässt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu begehen oder sonstige Hasstiraden loslässt, zumal-wie schon erwähnt-all das auch NICHT zu einer nachhaltigen Lösung führt. Wesentlich schlauer wäre es wenn Sie mir mal sagen würden WO Sie beide wohnen und ich würde mich bemühen den entsprechend zuständigen Tierschutzverein vor Ort zu kontaktieren,

  6. Hans Pampel
    30. März 2017 um 21:17

    mimimi, man macht sich strafbar und diese Hasstiraden!

    Recht haben die Kollegen, immer dieses Geheule, die armen Katzen.

    Wenn einem schon die Gerichte scheinbar keine andere Möglichkeit geben, als sich illegal zu verhalten, was soll man denn machen? Es einfach hinnehmen, dass die Scheissviecher das Carport/Garten/Terasse vollkoten und pinkeln. Bei uns wird mittlerweile sogar auf die Windschutzscheibe markiert und neulich ist das Vieh von der Motorhaube abgestürzt und hat noch schön eine ganze Menge Kratzspuren hinterlassen. 1 Jahr altes Auto, schönen Dank auch.

    Wenn es um Sachbeschädigung geht, ist Schluss mit lustig und dann muss man auch noch aufwendige Videotechnik verwenden, um ansatzweise eine Chane vor Gericht zu haben. Lächerlich.

    Haustiere andere Menschen haben auf fremden Grund und Boden und Fahrzeugen nichts zu suchen und die Halter haben ausreichend Maßnahmen zu ergreifen, um das zu vermeiden. Wenn das nach einem netten Gespräch nicht geht und der Halter nichts macht, kann ich jeden verstehen der sich selber hilft! Das man die Tiere nicht um die Ecke bringen darf, versteht sich von selbst.

    Immer dieses Tierschutzgejammer, aber selber, während man sich über andere Menschen aufregt, die ihr Hab und Gut schützen wollen, in eine Wurststulle beißen….und sein Fleisch im Netto kaufen…

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